Der neue aus der Pfalz

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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon MarS » Sa 31. Okt 2020, 13:26

Du sparst also erst ab dem 4. Jahr, beim KLR war es schon ab dem 2. bzw aktuell nach 1,5 Jahren...das machte für viele den Unterschied, beim GD/GV sorgte es dafür, daß die 2.2l eher entsorgt wurden.
Ob man heute noch mit Upgrade KAT umrüsten kann weiß ich nicht, bis vor 5 Jahren war das beim GD noch bei einer Firma in Berlin möglich, man musste es aber dort machen lassen. Ob es sich allerdings lohnt so kurz vorm H noch mal in eine Umrüstung zu investieren, die sich erst rechnet wenn das H Alter erreicht ist, keine Ahnung.
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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon commander_keen » Sa 31. Okt 2020, 14:56

Langfristig ist die Frage, wie lange der KAT mitmacht. Es gab schon vor 8 Jahren keinen mehr bei Mazda für den GE zu bestellen.
Eine alternative Lösung muss also irgendwann her. (ist ein nicht-originaler-KAT ein Hinderungsgrund für's H?)
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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon MarS » Sa 31. Okt 2020, 15:02

Ein universal KAT kann verwendet werden wenn ein originaler nicht mehr zu bekommen ist, der muss dann lediglich dafür sorgen die originale Euronorm zu erfüllen, das Teilegutachten und eine AU müssen stimmen. Ein Upgrade KAT der damals üblich war, ist auch kein Hinternis und ähnlich wie früher bei nachgerüsteten Gurten, stellen bestimmte Verbesserungen keine Probleme bei H dar.
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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon Kampfkuchen » Sa 31. Okt 2020, 19:04

Für's H sind nachbauten keine Hürde, allerdings beim Wertgutachten.

Nur für's H ist wichtig, dass das Fahrzeug im zeitgemäßen Zustand ist (das heißt Gebrauchsspuren, aber keine Defekte. Kleine Beulen ok, Beschädigungen nicht - mein eingerissener Sitz wurde zb als Mangel genannt).
Tuning ist zulässig solange Zeitgemäß, das heißt maximal 10 Jahre jünger als die EZ des Fahrzeuges.

Dann gibt es das Wertegutachten in dem das Fahrzeug in eine Klasse eingeordnet wird, die den Zustand angibt. Da wird nachgeschaut wie original und in welchem Zustand das Fahrzeug ist und am Ende in 1-5 eingeordnet.

1 bekommt man fast nur, wenn alles original ist. Da werden sogar Seriennummern der Teile überprüft, ob diese in dem Zeitraum gebaut wurden. Wenn nicht, dann gibt es Punkteabzug. Nachbau reicht immer fürs H, solange die Zulassung gegeben ist (Kats haben in der Regel eine E-Nummer), für den Topzustand dann allerdings nicht.
Wie das heute ist weiß ich nicht, aber viele Versicherung wollten früher ein Wertgutachten haben und mindestens die besten zwei Klassen vorgewiesen haben. Aber ich weiß nicht ob es nur bei Kaskoversicherungen notwendig ist.
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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon MarS » Sa 31. Okt 2020, 19:31

Zustand 1 ist besser wie neu...das bekommt ein Auto nur selten. Zustandsnoten sind aber nicht mehr so ausschlaggebend,es geht eher nach "erhaltungswürdigem Zustand". Ein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung sind abhängig von dem was du willst oder was deine Versicherung will. Unserer Versicherung reicht bis zu einem Wert von 3000€ eine Kurzbewertung und ein paar gute Fotos die den Zustand des Fahrzeuges erkennen lassen,dafür hab ich dann VK für 125€ im Jahr mit 150€ SB. Natürlich ist dies mit Auflagen verbunden,so muss ein Erstfahrzeug vorhanden sein,Stellplatz fürs Fahrzeug und 7000km pro Jahr. Hier hat aber jede Versicherung ihre eigenen Vorgaben und ein Vertrag ist immer eine Sachen zwischen beiden Parteien.
H Zulassung hat aber keine H Versicherung als Bedingung,man kann ein mit H zugelassenes Fahrzeug auch normal Versichern,ich rate aber wenigstens die Kurzbewertung zu machen,das kostet so um die 150€ (Wertgutachten geht bei ca 300€ los bis zu einem Prozentsatz vom Wert des Fahrzeuges) und ist im Fall des Falles schon mal besser wie nichts...man sollte aber bedenken,egal was,beim Schaden kann es mit Gutachten älter als ein Jahr schon schwierig werden.
Umbauten/Veränderungen hast du recht,zeitgenössisch plus die 10 Jahresregel,hier sollte aber angemerkt werden,das letzte Wort hat der Prüfer und da hat jeder so seine (persönlichen) Ansichten ;)
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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon Kampfkuchen » Sa 31. Okt 2020, 21:40

Besser als Werkszustand ist 1+, nicht 1.

Das Problem mit dem "das letzte Wort hat der Prüfer" ist nicht ganz so wie es klingt. Mal unabhängig vom H Kennzeichen kann eine technische Abnahme von der Polizei infrage gestellt werden, wenn dann eine Nachuntersuchung stattfindet und der zuständige Prüfer das anders sieht (mit Begründung), hat man trotzdem Pech, selbst wenn ein anderer es bereits abgenommen hat. Darum ist eine Eintragung auch kein Freifahrtsschein, sollte man sich immer vor Augen halten.
Allerdings fällt mir spontan kein Szenario ein, in dem das beim H Kennzeichen relevant sein sollte.
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Re: Der neue aus der Pfalz

Beitragvon MarS » Sa 31. Okt 2020, 21:45

Bei der H Abnahme hängt sehr viel vom Prüfer ab,was dem einen "gefällt" kann der andere schon wieder kritisch sehen ;) so lässt der eine dich mit einem nicht passenden Radio durchfallen,ein anderer "dehnt" das zeitgenössische bis zum geht nicht mehr ;) was der eine als Patina betrachtet,ist bei dem anderen ungepflegt und damit nicht H tauglich.
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